Statuten für die offene Klasse:
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Enten oder Entenähnlichen Wasserschwimmgestalten aus Kunststoff ohne eigenen Antrieb.
2. Diese Wasserschwimmgestalten müssen im weitesten noch eine Ähnlichkeit mit einer sog. Badeente haben. Im Zweifel entscheidet das Entengericht vor Ort mit aller Härte.
3. Der Start erfolgt durch einen Offiziellen aus einer speziellen Startvorrichtung.
4. Für die Größe, das Design oder sonstige Veränderungen am Objekt gibt es keine Vorschriften, sie sind sogar erwünscht.
5. Das Freimachen von festgefahrenen Enten obliegt ausschließlich den eingeteilten „Entenschubsern“.
6. Sieger ist, wessen Ente zuerst die Ziellinie überquert.
7. Die Enten werden an einer geeigneten Stelle mit einer Startnummer markiert um den Besitzer feststellen zu können.
Statuten für die Rennklasse:
1. Teilnahmeberechtigt sind nur die gegen eine Startgebühr von 3.- € zu erwerbenden Pillnacher Spezialrennenten.
2. Diese können vor dem Start gegen Bargeld bei der Rennleitung erworben werden.
3. Pro Teilnehmer können max. drei Enten ins Rennen geschickt werden.
4. Diese Rennenten werden an einer geeigneten Stelle mit der Startnummer versehen.
5. Nach den Kauf sind sie, um Manipulationen oder Doping vorzubeugen, sofort in die Startbox zu geben.
6. Der Start erfolgt durch die Rennleitung aus einer Speziellen Startbox heraus.
7. Das Anschubsen von festgefahrenen Enten obliegt auch hier ausschließlich den eingeteilten „Entenschubsern“.
8. Um die Empfindlichen und sensiblen Rennenten nicht zu stören wird um äußerste Disziplin gebeten.
9. Diese Rennenten dürfen im Design oder der Technik nicht verändert werden.
Sieger ist wessen Startnummer als erstes über die Ziellinie schwimmt.
Testläufer
Die Rennstrecke wird begutachtet.